Elternmitwirkung

Laut Schulmitwirkungsgesetz können und sollen die Eltern bei der Arbeit in der Schule beratend , unterstützend und fördernd mitwirken. Die Mitarbeit erfolgt zunächst in den vorhandenen Gremien:

Schulkonferenz : Versammlung von gewählten Eltern- und Lehrervertretern

Die Schulkonferenz ist das höchste Gremium der Schule. Sie bestimmt über
grundlegende Strukturen, Konzepte, Profile oder Maßnahmen der Schule.

Elternvertreter in der Schulkonferenz 2018-19:
Schulpflegschaft : Versammlung der gewählten Klassenpflegschaftsvorsitzenden

Vorstand der Schulpflegschaft:

  • Frau Duhme
  • Frau Notthoff

Sie können sich bei Fragen, Anregungen und Problemen, aber auch bei Ideen zur Mitarbeit in der Schule bei Ihren Klassenpflegschaften (s.u.) erkundigen, gerne aber auch direkt bei der Schulpflegschaft oder den Klassenleitungen oder der Schulleitung.

 

Klassenpflegschaft: Versammlung der Eltern jeder Klasse

 

Klassenkonferenz: Versammlung der Lehrer des betroffenen Kindes, die in einer Klasse unterrichten, des benannten Elternvertreters für die Klassenkonferenz und der Erziehungsberechtigten zur Klärung von Disziplinarfällen.

 

Darüber hinaus können Eltern bei allen Schulaktivitäten mitarbeiten. Unterstützung wird gebraucht bei Schul- und Klassenfesten, Bastelaktionen, Begleitung bei Ausflügen, Unterrichtsgängen, Theaterbesuchen, Sportveranstaltungen, bei der Schulhofgestaltung und bei der Verschönerung der Klassenräume.

Bitte denken Sie auch darüber nach, ob Sie dem Förderverein beitreten möchten. Hier
ist eine effektive und nachhaltige Förderung der Schule und somit unmittelbar Ihrer
Kinder gewährleistet. Wir freuen uns auf Sie!